Der Fachbereich Bewährungshilfe bietet neben in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen (vornehmlich dem Förderverein der Bewährungshilfe) zusätzliche Angebote für die Klienten an, die sie bei der Rückkehr in die Gesellschaft unterstützen sollen. Diese Angebote werden regelmäßig überprüft und je nach Bedarf verändert.

Übersicht der Projekte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz beim Landgericht Paderborn:

Anti-Gewalt-Training
Durch zwei ausgebildete Anti-AggressivitätstrainerInnen und in Kooperation mit den Dienststellen Brakel und Lippstadt wird mindestens einmal pro Jahr jeweils im Frühjahr ein Anti-Gewalt-Training für Jugendliche ab 16 Jahren bzw. junge Erwachsene bis 25 Jahren angeboten. Bei entsprechender Eignung können auch jüngere bzw. ältere Probanden in dem Kurs aufgenommen werden. Eine Eignungsüberprüfung dieser Personen und eine entsprechende Rückmeldung an das Gericht werden dann jeweils zeitnah stattfinden. Eventuell entstehende Fahrtkosten werden bei Bedürftigkeit durch den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Paderborn übernommen.


Behandlungsgruppe Sexualstraftäter
Da im Landgerichtsbezirk keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten für Sexualstraftäter bestanden, wurde in Kooperation mit einem erfahrenen Psychologen und Psychotherapeuten ein Behandlungskonzept entwickelt. Das Ziel der Gruppenbehandlung besteht darin, die Rückfallwahrscheinlichkeit für erneute Sexualstraftaten wirksam und dauerhaft zu senken. Die Behandlung findet im 2-wöchentlichen Rhythmus in der Dienststelle Paderborn statt und ist auf die Dauer von mindestens zwei Jahren ausgelegt.


„Ein Blick? Einblick!“
Teilnehmer des Projektes sind Klienten des aSD der Justiz beim Landgericht Paderborn im Alter vom 16 - 25 Jahren ohne Hafterfahrung mit einer entsprechenden richterlichen Weisung. Es handelt sich um eine Präventionsmaßnahme mit Strafgefangenen der JVA Bielefeld-Brackwede für gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene. Gefangene der JVA Bielefeld-Brackwede vermitteln diesen Klienten bei einem Rundgang durch die JVA und in Einzelgesprächen (ohne die Fachkraft des aSD) Einblicke in typische Tagesabläufe und das Zusammenleben in einer Justizvollzugsanstalt. Das Projekt umfasst zusätzlich ein Vorbereitungstreffen und eine Abschlussreflexion mit den Gefangenen. Dieses Projekt wird zeitnah in Kooperation mit den Dienststellen des aSD Brakel und des aSD Lippstadt durchgeführt.


„FreD“ – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten
 „FreD“ ist ein kurzinterventives und suchtpräventives Gruppenangebot. Durch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten sollen die Klienten zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung motiviert und die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung verhindert werden. Das Angebot richtet sich an Klienten im Alter von 14 bis ca. 21 Jahren, die durch den Konsum illegaler Drogen (mit Ausnahme von Heroin) auffällig geworden sind oder die unter Alkoholeinfluss eine Straftat begangen haben. Es werden ausschließlich Klienten aufgenommen, denen die Teilnahme als Weisung erteilt wurde. Ausschlusskriterium ist eine manifeste Abhängigkeit.
Das gesamte Programm umfasst ein Aufnahmegespräch und eine insgesamt achtstündige interaktive Gruppenintervention, die an zwei bis vier Tagen durchgeführt wird. Eventuell entstehende Fahrtkosten werden bei Bedürftigkeit durch den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Paderborn übernommen.


Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Seit dem 01.01.2017 können Geschädigte schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, insbesondere minderjährige Opfer sexueller Gewalt und Opfer mit besonderer Schutzbedürftigkeit, einen Antrag auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung (PsychPb) stellen.
Das in § 406g StPO enthaltene Recht der Verletzten, sich einer psychosozialen Prozessbegleitung zu bedienen, besteht während des gesamten Strafverfahrens und ist nicht auf die Hauptverhandlung beschränkt. Ein ganz wesentliches Element der Tätigkeit der PsychPb ist die frühestmögliche Unterstützung der Verletzten bereits im Ermittlungsverfahren.
Die PsychPb umfasst die Informationsvermittlung über die Abläufe des Strafverfahrens sowie die qualifizierte Begleitung von Verletzten im gesamten Verfahren. Den PsychPb ist es gestattet, bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit den Verletzten anwesend zu sein. Die Begleiter sind zur Neutralität gegenüber dem Strafverfahren verpflichtet, ihre Tätigkeit darf insbesondere zu keiner Einflussnahme der Zeugen führen. Dem Begleiter steht kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Um das Beiordnungsverfahren zu vereinfachen, hat das Ministerium der Justiz NRW ein Musterformular erstellt und im Januar 2020 an die Gerichte per Email übersandt.
Weitere Informationen sowie eine Liste aller ausgebildeter Psychosozialer Prozessbegleiter findet man auf: www.prozessbegleitung.nrw.de.


Schadenswiedergutmachungsfond
Trotz der Auflage, nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wieder gutzumachen, sind viele Klienten aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, dieser Verpflichtung nachzukommen. Der Schadenswiedergutmachungsfond bietet die Möglichkeit, über die regelmäßig nicht durchzusetzenden zivilrechtlichen Ansprüche hinaus zumindest einen Teil der Schadenswiedergutmachungsleistung in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Nach vollständiger Ableistung von 50 Sozialstunden wird dem Opfer vom Verein eine Höchstsumme von zurzeit 250,00 € ausgezahlt. Zahlungen sollen ausschließlich auf natürliche Personen mit den Delikten Körperverletzung und Sachbeschädigung beschränkt bleiben. Ziel des Fonds ist es, dass die Klienten ihrer Verpflichtung nachkommen können und zugleich die Opfer zumindest teilweise entschädigt werden.


Suchtmittelkontrollen des aSD der Justiz in Paderborn
Mehrere Mitarbeiter des aSD wurden bzgl. der Probenentnahme durch das Labor Krone geschult. Bei Screenings im Zuge der Auflagen und Weisungen sind Screenings nach Aufforderung des zuständigen Bewährungshelfers oder Richters sofort im Gesprächstermin möglich. Die Erteilung einer Auflage in Rahmen eines Gerichtshilfeauftrags wäre ebenfalls denkbar (z.B. bei § 153a StPO).


Verkehrspsychologisches Seminar
Dieses Seminar richtet sich an Klienten, die sich nach dem Verlust der Fahrererlaubnis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterziehen müssen. In einem 20-stündigen Seminar, das von einem Verkehrspsychologen geleitet und in Kooperation mit dem Straßenverkehrsamt durchgeführt wird, soll ein Problembewusstsein entwickelt werden sowie eine selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Person und persönlichem Fehlverhalten erfolgen. Bei einer ausreichenden Teilnehmeranmeldung wird dieses Projekt jährlich in den einzelnen Dienststellen durchgeführt.


Täter-Opfer Ausgleich (§ 46a StGB // § 10 Abs.1 JGG)
Ein Täter-Opfer Ausgleich (TOA) beschreibt einen kommunikativen Prozess, in dem unter mit Hilfe eines Vermittlers eine außergerichtliche Konfliktregelung erfolgen und ein Ausgleich der Tatfolgen erreicht werden kann. Dieser Ausgleich kann sowohl materiell als auch immateriell geschehen. Das Opfer hat die Gelegenheit dem Täter gegenüber seine individuellen Tatfolgen deutlich zu machen. Der Täter erhält dadurch die Möglichkeit, sein Verhalten zu reflektieren und sich um einen persönlichen Ausgleich zu bemühen. Ein Täter-Opfer Ausgleich kann zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens erfolgen (§ 155a StPO).