Was heißt eigentlich "Bewährung"?
Bewährungsaufsicht tritt ein, wenn Ihre Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Ihr Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wurde und das Gericht für die Dauer oder eines Teils der Bewährungszeit für Sie einen Bewährungshelfer oder eine Bewährungshelferin bestellt hat. Auch die Vollstreckung einer Maßregel kann das Gericht aussetzen, so z.B. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus. Vom Gericht wird eine Bewährungszeit festgelegt, die in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren liegt. Während der Bewährungszeit bekommen Sie die Gelegenheit, sich durch positives Sozialverhalten unter den Bedingungen eines Lebens in Freiheit Straferlaß zu verdienen.

Besteht bis zum Ablauf dieser Zeit kein Anlaß, die Aussetzung zur Bewährung zu widerrufen, so wird vom Gericht die Strafe oder die Reststrafe erlassen bzw. die Maßregel für erledigt erklärt - andernfalls wird sie vollstreckt.

 

Die Aufgaben der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfe
Bewährungshelfer/innen sind ausgebildete Dipl. Sozialarbeiter/innen oder Dipl. Sozialpädagogen/innen. Organisatorisch gehört die Bewährungshilfe zur Justiz.
Bewährungshelfer/innen erfüllen Aufgaben u.a. nach §56d StGB und §§ 24,25 JGG.
Ihr Ziel ist es, Ihnen zu helfen, ein eigenverantwortliches Leben, ohne Straftaten zu führen.

 

Bewährungsaufsicht
Ihr Bewährungshelfer bzw. Ihre Bewährungshelferin muß kontrollieren, ob Sie die vom Gericht auferlegten Auflagen und Weisungen, die Sie auch Ihrem Bewährungsbeschluß entnehmen können, einhalten.
Über Ihre Lebensführung sind in regelmäßigen Abständen Berichte zu erstellen. Die Berichte, die Ihr bewährungsaufsichts-führender Richter bekommt, beinhalten, neben den persönlichen Lebensumständen, Informationen über die Einhaltung von Auflagen und Weisungen und Mitteilungen von neuen Straftaten.

 

Bewährungshilfe
Ihr Bewährungshelfer / Ihre Bewährungshelferin bietet Ihnen auch Beratung und Hilfe an. Hilfsangebote können u.a. folgende sein :

  •  Beratung, Unterstützung und praktische Hilfe bei persönlichen und finanziellen Problemen
  •  Hilfe bei Problemen im Wohn- und Arbeitsbereich oder auch im Umgang mit Behörden, wie z.B. mit dem Arbeitsamt, Sozialamt, Ausländeramt, Gericht usw.
  •  Vermittlung an andere Beratungsstellen bei besonderen Schwierigkeiten, z.B. Drogenberatung, Schuldnerberatung, Familienberatung usw.

 

Welche Erwartungen werden an Sie gestellt ?

  •  Straffreie Lebensführung
  •  Einhaltung von Auflagen und Weisungen
  •  Kontakthaltung zum Bewährungshelfer / zur Bewährungshelferin
  •  Die Einhaltung der vereinbarten Termine bzw. Benachrichtigung, wenn Sie Termine nicht wahrnehmen können
  •  Informationen über Ihre Lebensführung, d.h. alle Veränderungen, die die Bewährung betreffen, wie z.B. Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme, Arbeitsstellenwechsel oder Verlust.

 

Was können Sie von Ihrem Bewährungshelfer bzw. Ihrer Bewährungshelferin erwarten ?

  •  Die Einhaltung der vereinbarten Termine bzw. Benachrichtigung, wenn die Termine nicht eingehalten werden können
  •  Über die Berichte und Schreiben in Ihrer Bewährungssache können Sie sich informieren lassen.
  •  Die Wahrung der Schweigepflicht, z.B. gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Stellen.

 

Aber !!!
Ihr Bewährungshelfer bzw. Ihre Bewährungshelferin hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h., daß er/sie in einem neuen Strafverfahren auf Aufforderung als Zeuge aussagen muß. Ebenso besteht keine Schweigepflicht gegenüber dem bewährungsaufsichtsführenden Gericht.
Bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten kann der Bewährungshelfer von den Erziehungsberechtigten, dem gesetzlichen Vertreter, der Schule und der Ausbildungsstelle Auskünfte über die Lebensführung verlangen (§§ 24 Abs.2 JGG u.105 JGG).

 

Mögliche gerichtliche Maßnahmen :
Sie riskieren unter Umständen gerichtliche Maßnahmen oder einen Bewährungswiderruf :

  •  wenn Sie eine neue Straftat begehen
  •  wenn Sie gerichtliche Auflagen nicht erfüllen
  •  wenn Sie keinen Kontakt zu Ihrem Bewährungshelfer oder Ihrer Bewährungshelferin aufnehmen bzw. fortgesetzte Termine nicht einhalten

 

Neben dem Bewährungswiderruf können noch andere gerichtliche Maßnahmen veranlaßt werden, wie z.B. :

  •  die Verlängerung der Bewährungszeit
  •  zusätzliche Auflagen und Weisungen
  •  im Jugendverfahren evtl. Beugearrest.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Auflagen und Weisungen unter Umständen aufzuheben oder abzuändern, soweit triftige Gründe vorliegen.

Bei außergewöhnlich gutem Verlauf kann die Dauer der Bewährungszeit vom Gericht bis auf das gesetzliche Mindestmaß von zwei Jahren verkürzt werden. Eine Aufhebung der Bewährungsunterstellung (Beiordnung eines Bewährungshelfers) ist ebenfalls möglich.

 

Ihre Rechte :
Wenn es in der Zusammenarbeit mit Ihrem Bewährungshelfer oder Ihrer Bewährungshelferin zu Konflikten kommt, so sollten Sie zunächst versuchen, diese im persönlichen Gespräch zu klären. Falls eine Klärung in diesem Rahmen nicht möglich ist, so haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, dieses Problem Ihrem Richter vorzutragen. Grundsätzlich ist auch ein Wechsel des Bewährungshelfers oder der Bewährungshelferin möglich.

Einen Antrag für eine gerichtliche Maßnahme, wie z.B. Verkürzung der Bewährungszeit, Änderung oder Aufhebung von Auflagen und Weisungen, Aufhebung der Bewährungsunterstellung oder Bewährungshelferwechsel können Sie selbstverständlich auch selber bei Gericht stellen. Ihr Bewährungshelfer bzw. Ihre Bewährungshelferin kann Sie dazu genauer informieren.