Bei den Landgerichten in Nordrhein-Westfalen sind Gnadenstellen eingerichtet. Nach der Gnadenordnung Nordrhein-Westfalen kann die Gnadenstelle Strafen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsmittel sowie Kosten erlassen, ermäßigen, umwandeln oder ihre Vollstreckung aussetzen.

So kann die Gnadenstelle zum Beispiel die Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen bis zu einer bestimmten Höhe unter Bewilligung einer Bewährungsfrist aussetzen. Eine solche Aussetzung wird jedoch nur in Ausnahmefällen und nach Anhörung der sogenannten Gnadenbeteiligten wie Gericht, Staatsanwaltschaft oder Leiterin bzw. Leiter der Justizvollzugsanstalt, in der die bzw. der Verurteilte einsitzt, erfolgen. Ab einer bestimmten Strafhöhe und in besonderen Einzelfällen ist die Justizministerin bzw. der Justizminister oder die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident des Landes für die Entscheidung zuständig.

"Gnade vor Recht" kann nur dann ergehen, wenn die Vollstreckung einer Entscheidung für den Verurteilten eine weit über den Strafzweck hinausgehende Härte darstellen würde.

 

Die Gnadenstelle beim Landgericht Paderborn ist durch den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Gnadenbeauftragten besetzt.
Das Gnadenrecht steht grundsätzlich dem Ministerpräsidenten des Landes zu, der dieses für den Bereich der Strafurteile größtenteils dem Justizminister übertragen hat.

Die Gnadenstelle ist nicht Bestandteil des Landgerichts, sondern eine eigenständige Behörde, die keine Rechtsprechungsfunktion ausübt, aber auf Grund einer Ermächtigung durch den Justizminister Gnadengesuche und Gnadenanregungen bearbeitet und darüber entscheidet.

Die Gnadenstelle ist im Rahmen der Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ermächtigt, nach Ausschöpfung des Rechtsweges in Ausnahmefällen zur Milderung unzumutbarer Härten des Gesetzes Freiheits- oder Geldstrafen sowie Geldbußen zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen

 

Gnadenbeauftragte

Richterin am Landgericht
Martina Kelm-Schroeter

Tel: 05251 126-9333
poststelle@lg-paderborn.nrw.de