Gerichtsstempel Quelle: Justiz NRW

Die folgenden Links führen Sie zu einer näheren Umschreibung der einzelnen Aufgaben und sollen Ihnen einen Einblick in die Arbeit des Landgerichts ermöglichen.

Die Landgerichte - und somit auch das Landgericht Paderborn - gehören zur  "ordentlichen"  Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.

 

Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Paderborn werden bearbeitet von:           

7 Zivilkammern, davon

 

 

4 erstinstanzliche Zivilkammern,

davon 4 zugleich als Berufungs- und Beschwerdezivilkammern,

 

1 Berufungs- und Beschwerdezivilkammer,

 

2 Kammern für Handelssachen,

 

8 Strafkammern, davon

3 große Strafkammern, davon 3 zugleich als Wirtschaftsstrafkammern und als Schwurgericht sowie 2 zugleich als Kammern für Bußgeldsachen und 2 als Jugendkammer für die von der Revisionsinstanz zurückverwiesenen Verfahren in Jugendsachen und Jugendschutzsachen,

1 große Strafkammer (große Jugendkammer), zugleich als Kammer für Bußgeldsachen,

3 kleine Strafkammern – zugleich als Wirtschaftsstrafkammern - , 1 zugleich als kleine Jugendkammer,

1 kleine Strafkammer (kleine Jugendkammer),

 

1 Strafvollstreckungskammer