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Bereits seit dem Jahr 2005 wurde beim Landgericht Paderborn und den Amtsgerichten des Bezirks in zahlreichen Zivilverfahren richterliche Mediation praktiziert. Am 22.7.2012 ist das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung“ (BGBl. I S. 1577) in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird im Landgerichtsbezirk Paderborn seit dem 01.01.2013 Mediation als Methode der Konfliktbeilegung im Rahmen der Güteverhandlung durch den Güterichter angeboten.

 

Der Güterichter, der in der Sache nicht entscheidungsbefugt ist, kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Demnach wird bei den hiesigen Gerichten der Streitrichter künftig eine primär rechtlich orientierte Güteverhandlung, ggf. nebst richterlichem Vergleichsvorschlag durchführen, während der Güterichter eher interessenorientiert, insbesondere mit mediativem Ansatz arbeiten und demnach Lösungsansätzen der Parteien den Vorrang einräumen wird. Er kann ebenso wie der Streitrichter einen Vergleich protokollieren.

 

Kontakt

Geschäftsstelle Güterichter beim Landgericht Paderborn,

Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, Telefon 05251 126-9127.