06.03.2024

Presseerklärung zum Verfahren 1 S 72/22

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn hat mit dem am heutigen Tage verkündeten Urteil (Aktenzeichen 1 S 72/22) im Rahmen eines bei ihr anhängigen Mietrechtsstreits über Feuchtigkeitserscheinungen in einer Altbauwohnung auf die Berufung der Klägerin die Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn vom 30.09.2022 (Aktenzeichen 51 C 90/21) teilweise abgeändert.

Das Landgericht hat dabei ausgeführt, dass erheblich durchfeuchtete Wände mit sichtbaren Salzausblühungen und feuchtigkeitsbedingt zerbröselndem Putz auch in einer Altbauwohnung aus den 1920er Jahren einen Mietmangel darstellen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Wände teils erst ab einer Höhe von ca. einem Meter über dem Fußboden „normal“ trockene Messwerte aufzeigen und die Feuchtigkeit ausschließlich bauliche Ursachen hat. Der klagenden Mieterin sprach das Landgericht deshalb einen Anspruch gegen ihren Vermieter auf Beseitigung der Feuchtigkeit in den Wohnungswänden zu. Die Kammer nahm aufgrund der feuchten Wände und den damit einhergehenden Nachteilen u.a. für Wohnklima und Optik – anders als das erstinstanzliche Gericht – zudem eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs an und bejahte ein Mietminderungsrecht der Klägerin. 

Keinen Mangel sah die Berufungskammer hingegen im konkreten Fall in den ebenfalls durchfeuchteten Kellerwänden des Mietobjekts, weshalb die Berufung der Klägerin insofern zurückgewiesen wurde.

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20.09.2023

Anna Müller-Rolf neue Vorsitzende Richterin am Landgericht Paderborn

Anna Müller-Rolf ist am 20.09.2023 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt worden. Frau Müller-Rolf ist in Steinheim geboren und in Paderborn aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität in Gießen Rechtswissenschaften. Ihren Referendardienst leistete sie bei dem Landgericht Paderborn ab und ist seit Januar 2008 als Richterin in Paderborn tätig. Im richterlichen Dienst war sie bei dem Landgericht Paderborn und bei dem Amtsgericht Warburg eingesetzt. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Landgericht hat Frau Müller-Rolf in allen Bereichen der landgerichtlichen Rechtsprechung Erfahrung sammeln können. In der Zeit vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 war Frau Müller-Rolf zum Zwecke der Erprobung an das Oberlandesgericht Hamm abgeordnet. Mit der Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht übernimmt Frau Müller-Rolf den Vorsitz einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer.

Frau Müller-Rolf ist verheiratet.

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31.08.2022

Presseerklärung zu Verfahren unter Beteiligung der Firma E.ON Energie Deutschland GmbH

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn hat heute die Urteile in den bei ihr noch anhängigen Berufungsverfahren verkündet, in denen die Firma E.ON Energie Deutschland GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin Entgeltansprüche aus der Versorgung von Endverbrauchern mit Gas verfolgt hat. Die auf Zahlung von Beträgen in einer Größenordnung von jeweils ca. 600 bis zu ca. 4.000 € gerichteten Klagen gegen die Kunden hatten jeweils in überwiegendem Umfang Erfolg; im Übrigen wurden sie abgewiesen.

Die Entscheidungen folgten auf die mündlichen Verhandlungen vom heutigen Tage sowie auf einzelne, mit Zustimmung der Parteien schriftlich entschiedene Verfahren.

Die Kammer wies einige Klagen insoweit ab, als sie sich auf die Versorgungszeiträume 2004, 2005 und in Einzelfällen auch 2006 bezogen, da die diesbezüglichen Ansprüche verjährt seien. Die Klägerin habe es insoweit u. a. versäumt, die Verfahren nach ihrer zwischenzeitlichen Aussetzung im Hinblick auf ein bei dem Europäischen Gerichtshof anhängiges sog. Vorabentscheidungsverfahren rechtzeitig wieder aufzunehmen. Dessen ungeachtet urteilte die Kammer, dass sich die durch das Versorgungsunternehmen jährlich vorgenommenen Gaspreiserhöhungen in dem durch den Bundesgerichtshof vorgegebenen Rahmen gehalten hätten und schloss sich hiermit u. a. der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts Bielefeld (vgl. Az. 20 S 94/11; 20 S 77/11) an. Für die Versorgungszeiträume 2007 und 2008, bezüglich derer eine Verjährung hingegen nicht eingetreten sei, sprach die Kammer (Differenz-)Entgelte in der jeweils durch das Versorgungsunternehmen berechneten Höhe zu.

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01.08.2022

Kunstausstellung „Daumier und seine Juristen“

Im Gebäude des Landgerichts ist vom 01.08.2022 bis zum 31.08.2022 eine Kunstausstellung mit Werken des französischen Künstlers Honoré Daumier zu sehen. Honoré Daumier wurde im Jahr 1808 in Marseille geboren und wuchs in einfachen Verhältnissen auf. Er wurde vor allem durch seine sozial-historisch bedeutenden Lithographien im Bereich der Zeitungskarikatur bekannt. Honoré Daumier beschäftigte sich mit dem rasanten Wechsel der politischen Ereignisse im Frankreich des 19. Jahrhunderts. In der charakteristischen Zeichnung lächerlicher und tragischer Persönlichkeitsprofile erreichen seine Karikaturen überzeitliche Allgemeingültigkeit.

Die Werke werden in verschiedenen Bereichen der Justiz in Nordrhein-Westfalen gezeigt, die einen passenden Rahmen für die dargestellten Szenen bieten. Nach ersten Stationen im Gebäude des Ministeriums der Justiz und in Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln sind die „Blätter über Juristen“ auf ihrer Reise durch die Justizeinrichtungen des Landes nun im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm angekommen und werden zunächst im Landgericht Paderborn ausgestellt.

Der Umfang des grafischen Werks Honoré Daumiers umfasst insgesamt mehr als 4.000 Lithografien und über 1.000 Holzschnitte. In der Ausstellung sind einige der insgesamt 123 „Blätter über Juristen“ zu sehen, die der Künstler in einer Wirkungszeit von über 40 Jahren schuf. Für seine überspitzte satirische Zeichnung des Königs Louis Philippe wurde Honoré Daumier im Jahr 1832 zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Die Bilder stammen aus den privaten Sammlungen der Mitglieder der Honoré-Daumier-Gesellschaft, die sie freundlicherweise der Justiz zur Verfügung gestellt haben und denen ein herzlicher Dank gebührt. Zu sehen sind die Werke im großen Treppenhaus im 1. und 2. Obergeschoss des Landgerichts sowie vor den Sitzungssälen im 1. Obergeschoss.