Öffnungszeiten


Das Land-Gericht hat auf am

Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,

Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

 

Ohne einen Termin gelten die folgenden Sprechzeiten:

 

Wochentag

vormittags

nachmittags

Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr keine Sprechzeiten

Ausnahmen:
Eilsachen und Termine

Gerichtszahlstelle: 
Montag - Freitag:   08:00 - 12:30 Uhr
und Donnerstag auch von 14:00 - 15:00 Uhr

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022