Die folgenden Links führen Sie zu einer näheren Umschreibung der einzelnen Aufgaben und sollen Ihnen einen Einblick in die Arbeit des Landgerichts ermöglichen.
Die Landgerichte - und somit auch das Landgericht Paderborn - gehören zur "ordentlichen" Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.
Die richterlichen Geschäfte des Landgerichts Paderborn werden bearbeitet von:
7 Zivilkammern, davon
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4 erstinstanzliche Zivilkammern, davon 4 zugleich als Berufungs- und Beschwerdezivilkammern,
1 Berufungs- und Beschwerdezivilkammer,
2 Kammern für Handelssachen,
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8 Strafkammern, davon |
3 große Strafkammern, davon 3 zugleich als Wirtschaftsstrafkammern und als Schwurgericht sowie 2 zugleich als Kammern für Bußgeldsachen und 2 als Jugendkammer für die von der Revisionsinstanz zurückverwiesenen Verfahren in Jugendsachen und Jugendschutzsachen, 1 große Strafkammer (große Jugendkammer), zugleich als Kammer für Bußgeldsachen, 3 kleine Strafkammern – zugleich als Wirtschaftsstrafkammern - , 1 zugleich als kleine Jugendkammer, 1 kleine Strafkammer (kleine Jugendkammer),
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1 Strafvollstreckungskammer |
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