Zeichen Rollstuhlfahrer

Im Folgenden finden Sie Hinweise auf die im Landgericht Paderborn vorhandenen Hilfen für den barrierefreien Zugang.

Dies betrifft u.a. Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren, gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer. Menschen mit Behinderung können sich bei Rückfragen an folgenden Ansprechpartner werden:

Ansprechpartner:Telefonnummer:

Leitung der Wachtmeisterei

05251 126-383

05251 126-384

Pförtnerloge 05251 126-336

Barrierefreier Zugang

Schild

 

Im rechten Teil des Eingangsbereichs befindet sich eine abgeflachte Rampe mit einem Handlauf, so dass das Gebäude barrierefrei mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren erreicht werden kann.

Behindertenparkplatz

Parkplatzschild Schild Parkplatz für Behinderte
Quelle: Landgericht Paderborn
Direkt vor dem Eingang zum Gebäude des Landgerichts Paderborn befindet sich ein Parkplatz, der  - dem Eingang am nächsten gelegen - ausdrücklich für Menschen mit Behinderung reserviert ist.

Rampe im Erdgeschoss

Rampe im Erdgeschoss Rampe im Erdgeschoss
Quelle: Landgericht Paderborn
Im Eingangsbereich können Sie über eine neben der Treppe gelegene Rampe barrierefrei in die Zahlstelle und die Wachtmeisterei gelangen (Auf dem Foto rechts erkennen Sie den Handlauf!).

Aufzug

Aufzug im Eingangsbereich Aufzug im Eingangsbereich
Quelle: Landgericht Paderborn

Direkt im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes befindet sich ein Aufzug, über den - von einer Ausnahme abgesehen - jede Ebene barrierefrei erreicht werden kann.

Über den Durchgang in der 2. Ebene gelangen Sie in den Neubau des Landgerichts, in welchem Ihnen ebenfalls ein Aufzug zur Verfügung steht, über den Sie sämtliche Ebenen des Landgerichts gleichfalls barrierefrei erreichen können.

Zugang zum Nachtbriefkasten


Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt im Eingangsbereich des Gerichts und kann über die Rampe barrierefrei erreicht werden.

Nichtraucherschutz

Zeichen Rauchen verboten
Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Gemäß § 3 Absatz 1 dieses Gesetzes ist damit das Rauchen im gesamten Gerichtsgebäude verboten. Ein Raucherraum ist nicht eingerichtet.