Schiedspersonen für Höxter
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Fröhlich, Klaus | Köterbergstr. 75 37671 Höxter | Stahle |
1.Vertretung: Voß, Stefan | Wachlange 44 37671 Höxter-Albaxen |
Stadt Höxter
Westerbachstraße 45, 37671 Höxter
Tel.-Nr.: 05271 9630 , Telefax: 05271 963125
E-Mail: rathaus@hoexter.de
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Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung