
Der Güterichter, der in der Sache nicht entscheidungsbefugt ist, kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Demnach wird bei den hiesigen Gerichten der Streitrichter künftig eine primär rechtlich orientierte Güteverhandlung, ggf. nebst richterlichem Vergleichsvorschlag durchführen, während der Güterichter eher interessenorientiert, insbesondere mit mediativem Ansatz arbeiten und demnach Lösungsansätzen der Parteien den Vorrang einräumen wird. Er kann ebenso wie der Streitrichter einen Vergleich protokollieren.
Kontakt
Geschäftsstelle Güterichter beim Landgericht Paderborn,
Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, Telefon 05251 126-9127.