08.06.2026 (4 O 107/25)
Urteil der 4. Zivilkammer

In einem Verfahren vor der 4. Zivilkammer haben die Kläger aus Horn Bad-Meinberg u.a. ein Krankenhaus aus Paderborn insbesondere auf Zahlung von Schmerzens- und Hinterbliebenengeld aufgrund einer geburtshilflich-gynäkologischen Behandlung im Juli 2023 in Anspruch genommen.

Die Kläger zu 1) und 2) sind die Eltern des am 21.07.2023 per Notsectio in der Klinik der Beklagten zu 1) geborenen Klägers zu 4) und dessen Zwillingsbruder. Dieser verstarb infolge der Geburt am 25.07.2023. Die Klägerin zu 3) ist deren gemeinsame Schwester. Die Beklagten zu 2) und 3) sind bei der Beklagten zu 1) angestellte Ärztinnen und waren in die Behandlung der Klägerin zu 1) eingebunden.

Die Kläger haben den Beklagen Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit der Geburt am 21.07.2023 vorgeworfen. Insbesondere sei eine Notsectio verspätet durchgeführt worden, nachdem es zu auffälligen Herztönen des ersten Zwillings gekommen sei. Wäre die Klägerin zu 1) nach Auftreten der auffälligen Herztöne über die unmittelbare Lebensgefahr für den ersten Zwilling aufgeklärt worden, hätte sie einer Sectio sofort zugestimmt. Zudem sei auch vor der Geburt nicht ausdrücklich über das mit einer vaginalen Zwillingsgeburt bei Beckenendlage einhergehende erhöhte Risiko gegenüber einer Kaiserschnittentbindung aufgeklärt worden. Die Beklagten waren der Auffassung, dass die Klägerin zu 1) weder unzureichend aufgeklärt, noch fehlerhaft behandelt worden sei.

Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 08.06.2026 der Klägerin zu 1) und dem Kläger zu 2) ein (ererbtes) Schmerzensgeld in Höhe von (insgesamt) 5.000,00 € zugesprochen sowie beiden ein Hinterbliebenengeld in Höhe von jeweils 15.000,00 €. Zudem haben die Beklagten die Beerdigungskosten in Höhe von 9.856,46 € zu erstatten.

Daneben hat die Kammer die Eintrittspflicht der Beklagten für sämtliche materiellen und künftigen immateriellen Schäden der Klägerin zu 1) und des Klägers zu 2), für sämtliche künftigen immateriellen Schäden des Klägers zu 4) aus Anlass der Behandlung am 21.07.2023 festgestellt. Soweit die Klägerin zu 3) und der Kläger zu 4) ebenfalls Hinterbliebenengeld geltend gemacht haben, hat die Kammer diese Ansprüche abgewiesen.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war die Kammer davon überzeugt, dass vor der Geburt keine ausreichende Aufklärung der Klägerin zu 1) hinsichtlich der gesteigerten Risiken einer vaginalen Entbindung bei einer Zwillingsschwangerschaft gegenüber einer risikoärmeren Kaiserschnittentbindung erfolgt sei. Daneben hat die Kammer festgestellt, dass die erfolgte Notsectio bei schon gewähltem risikobehafteten Entbindungsmodus grob behandlungsfehlerhaft verspätet erfolgt sei. Diese hätte unverzüglich ausgelöst werden müssen als die Herztöne des ersten Zwillings auffällig geworden seien. Aufgrund der verspätet durchgeführten Notsectio sei es zum Tod des ersten Zwillings gekommen, der bei einer Kaiserschnittentbindung und bei frühzeitiger Sectio überlebt hätte.

Als Ausgleich für die erlittenen Schmerzen und Leiden des verstorbenen Zwillings hat die Kammer insbesondere unter Berücksichtigung der kurzen Überlebenszeit von 4 Tagen sowie den erfolgten intensivmedizinischen Behandlungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € für angemessen erachtet, welches im Rahmen der Erbfolge auf die Klägerin zu 1) und den Kläger zu 2) übergegangen sei. Für das zugefügte seelische Leid der Klägerin zu 1) und des Klägers zu 2) hat die Kammer eine Entschädigung in Höhe von jeweils 15.000,00 € für angemessen erachtet, wobei die Kammer darauf hingewiesen hat, dass diese Entschädigung keinen Ausgleich für den Verlust des Lebens darstellen kann und soll. Die für ein Hinterbliebenengeld erforderliche tatsächliche, gelebte soziale Bindung untereinander vermochte die Kammer bei der Klägerin zu 3) und dem Kläger zu 4) zum verstorbenen Bruder nicht festzustellen. Bei dem Kläger zu 4) sei der Anspruch bereits deshalb zu versagen, da die Verletzung des verstorbenen erstgeborenen Zwillingsbruders zu einer Zeit eingetreten sei als der Kläger zu 4) noch nicht geboren gewesen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


04.05.2026

Präsident des Landgerichts Paderborn wechselt zum Landgericht Bochum

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach hat Dr. Michael Haas mit Wirkung zum 1. Mai 2026 zum neuen Präsidenten des Landgerichts Bochum ernannt. Der 62-jährige Jurist folgt damit auf Prof. Dr. Dieter Coburger, der Ende April 2026 in den Ruhestand getreten ist.

Dr. Michael Haas trat 1993 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im Juli 1996 wurde er zum Richter am Landgericht in Dortmund ernannt, wo er neben seiner richterlichen Tätigkeit mit Aufgaben der Gerichtsverwaltung betraut war. Seine Erprobung absolvierte Herr Dr. Haas in der Abteilung V des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, in der er das Referat für Ausbildung- und Prüfungsangelegenheiten leitete. Im Februar 2003 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht in Hamm. Dort war er in einem Zivilsenat tätig, bevor er in der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts die Leitung des für die Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten und des höheren und gehobenen Dienstes einschließlich des ambulanten Sozialen Dienstes befassten Dezernats übernahm. Im Juli 2010 wurde er zum Vizepräsidenten des Landgerichts Bielefeld ernannt; im Dezember 2013 wechselte er als Vizepräsident an das Landgericht Münster. Seit Oktober 2019 leitete Dr. Michael Haas als Präsident des Landgerichts das Landgericht Paderborn. Neben seinen Aufgaben in der dortigen Gerichtsverwaltung war er Vorsitzender einer Berufungszivilkammer. Dr. Michael Haas ist Stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Dr. Michael Haas ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

 Bis zur Ernennung einer neuen Präsidentin oder eines neuen Präsidenten werden die Geschäfte durch seinen ständigen Vertreter, Herrn Vizepräsidenten Bernd Woyte, wahrgenommen.

 


04.05.2026

Stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Paderborn geht in den Ruhestand

Nach fast 38 Jahren bei der Justiz fängt am 01.05.2026 für die stellvertretende Direktorin des Amtsgericht Paderborn Antje Sippel ein neuer Lebensabschnitt an. Sie verabschiedet sich vom Amts- und Landgericht Paderborn in den Ruhestand.

Nach Abschluss der einstufigen Juristenausbildung im Juli 1988 trat Frau Sippel zum 15.08.1988 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Sie war zunächst bis Ende 1989 beim Landgericht Paderborn als Richterin eingesetzt. Im Anschluss arbeitete sie bei verschiedenen Amtsgerichten des Landgerichtsbezirks Paderborn sowie beim Amtsgericht Blomberg, wo ihr am 29.06.1992 ihr erstes planmäßiges Amt übertragen wurde.

Im Jahr 1996 wechselte Frau Sippel zum Amtsgericht Paderborn. Dort oblag ihr neben den richterlichen Aufgaben ab dem Jahr 1999 die Koordination der Insolvenzabteilung, was die Zuständigkeit für alle dort anfallenden Verfahrensabläufe einschließlich der Pflege des EDV-Systems und der Schulung der Mitarbeitenden bedeutete. Zu Beginn des Jahres 2007 war sie in der Verwaltungsabteilung des Landgerichts Paderborn eingesetzt, bis sie im August 2007 zur stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts Lippstadt ernannt wurde. Seit dem 19.09.2011 ist Antje Sippel stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Paderborn.

Im Laufe ihrer Tätigkeit als Richterin bearbeitete Frau Sippel nahezu sämtliche Rechtsgebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zuletzt war sie beim Amtsgericht Paderborn für Landwirtschafts- und Insolvenzsachen zuständig. Zudem war sie Koordinatorin der Insolvenzabteilung und im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit als stellvertretende Direktorin u. a. für die IT-Angelegenheiten verantwortlich, bei denen sie maßgeblich und federführend an der Einführung der elektronischen Akte bei dem Amtsgericht Paderborn mitgewirkt hat.

 


28.04.2026

Landgericht Paderborn: Feierliche Zeugnisübergabe an 21 Justizfachangestellte

Am Dienstag, den 28.04.2026 fand die Abschlussfeier der diesjährigen Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten der Landgerichtsbezirke Arnsberg, Dortmund, Münster und Paderborn statt. Im feierlichen Rahmen begrüßte Vizepräsident des Landgerichts Paderborn Bernd Woyte sämtliche Anwesenden in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Lippstadt, in denen die Feierlichkeiten in diesem Jahr turnusgemäß stattfanden. Die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Landgerichtsbezirke überreichten ihren Absolventinnen und Absolventen die Abschlusszeugnisse und gratulierten ihnen zur bestandenen Prüfung.

In seiner Festrede gratulierte Vizepräsident des Landgerichts Woyte den Absolventinnen und Absolventen zu ihrem Erfolg, hob hervor, welche Bedeutung gut ausgebildete Nachwuchskräfte für die Gerichte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben spielen und dass gerade die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von „alten Hasen und jungen Füchsen“ ein gutes Betriebsklima und gute Arbeitsergebnisse bewirke.

In weiteren Ansprachen gratulierten den Absolventinnen und Absolventen zudem Frau Stefanie Wagner und Frau Jutta Ruthe als Vertreterinnen des Friedrich-List-Berufskollegs in Hamm, die Justizamtsinspektorinnen Saskia Sölter und Franziska Heuer als Vertreterinnen der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Justizbeschäftigten Daphny Johnsen und Leon Witt als Vertreterin bzw. Vertreter des Ausbildungsjahrgangs.

Im Anschluss an den formellen Teil der Zeugnisverleihung konnten die Absolventinnen und Absolventen die Feierlichkeiten in lockerer Atmosphäre bei Kaffee, Kuchen und Canapés ausklingen lassen.


04.04.2025

Landgericht Paderborn: Feierliche Zeugnisübergabe an 28 Justizfachangestellte

Am Freitag, den 04.04.2025 fand die Abschlussfeier der diesjährigen Absolventinnen der Ausbildung zur Justizfachangestellten der Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold und Paderborn statt. Aufgrund der erhöhten Teilnehmerzahl begrüßte Herr Vizepräsident des Landgerichts Paderborn Bernd Woyte sämtliche Anwesenden im feierlichen Rahmen im Audimax der Theologischen Fakultät Paderborn, welche in unmittelbarer Nähe zum Justizzentrum in Paderborn gelegen ist. Zusammen mit Herrn Vizepräsident des Landgerichts Detmold Dr. Jörg Mertens und Herrn Vizepräsident des Landgerichts Bielefeld Christian Weyandt überreichten sie den jeweiligen Absolventinnen ihres Bezirks die Abschlusszeugnisse und gratulierten ihnen zur bestandenen Prüfung.

In seiner Festrede gratulierte Herr Vizepräsident des Landgerichts Woyte den Absolventinnen zu ihrem Erfolg, hob hervor, welche Bedeutung gut ausgebildete Nachwuchskräfte für die Gerichte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben spielen und dass gerade die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von „alten Hasen und jungen Füchsen“ ein gutes Betriebsklima und gute Arbeitsergebnisse bewirke.

In weiteren Ansprachen gratulierten den Absolventinnen zudem Frau Monika Tritschler-Winkel als Vertreterin des Rudolf-Rempel-Berufskollegs in Bielefeld, Frau Justizhauptsekretärin Barbara Barthauer als Vertreterin der Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Justizbeschäftigten Frau Leonie Busch und Frau Alina Rosenfeld als Vertreterinnen des Ausbildungsjahrgangs.

Im Anschluss an den formellen Teil der Zeugnisverleihung konnten die Absolventinnen die Feierlichkeiten in lockerer Atmosphäre bei Kaffee, Kuchen und Canapés ausklingen lassen.


16.12.2024

Landgericht Paderborn: 1.225 Euro für das WDR 2-Weihnachtswunder

Mit großer Freude haben die Bediensteten des Landgerichts Paderborn Anfang Oktober erfahren, dass das WDR 2-Weihnachtswunder in die Paderstadt kommt und das Moderationsteam für 5 Tage in ein Glashaus in Sichtweite zum Justizzentrum Paderborn auf den Domplatz ziehen wird. Bereits zu diesem Zeitpunkt stand für die Bediensteten aus sämtlichen Dienstzweigen einschließlich des Ambulanten Sozialen Dienstes außer Frage, selbst Teil des Projekts „Gemeinsam gegen den Hunger der Welt“ zu sein und dieses zu unterstützen. Insgesamt konnten so binnen 1 Woche Spenden in Höhe von insgesamt 1.225,00 gesammelt werden, die dem Moderationsteam am WDR 2-Glashaus heute gemeinsam überreicht wurden. Dies durfte sogar im Rahmen eines kurzen Live-Interviews Sabine Heinrichs und Steffi Neu persönlich mitgeteilt und herausgestellt werden, dass man sich über die neuen, leider nur vorübergehenden Nachbarn auf dem Domplatz sehr freut. Übrigens: Als Musiktitel wurde sich Gerry & The Pacemakers mit „You’ll Never Walk Alone“ gewünscht. Anschließend haben die Bediensteten die weihnachtliche Atmosphäre rund um das Glashaus und dem Paderborner Dom bei einem Glühwein oder Kinderpunsch genossen.